Aufgaben
Die Eingliederungshilfe wird von örtlichen und überörtlichen Trägern (Eingliederungshilfeträger) geleistet. In Mecklenburg- Vorpommern sind die Landkreise und kreisfreien Städte örtliche und überörtliche Träger der Eingliederungshilfe.
Sie führen die Eingliederungshilfe als Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis aus.
Zentral wahrzunehmende Aufgaben der Eingliederungshilfe sind:
- Die Verhandlung von Vergütungsvereinbarungen nach § 125 Absatz 1 Nummer 2 SGB IX, die durch die Landkreise und kreisfreien Städte abgeschlossen werden,
- die Mitarbeit in der Schiedsstelle nach § 133 SGB IX, vgl. § 4 Abs. 1 Ziff. 2 der Landesverordnung über die Bildung und das Verfahren einer Schiedsstelle nach § 133 SGB IX (Schiedsstellenlandesverordnung SGB IX - SchStLVO SGB IX M-V) vom 5. Juli 2021
- die Vertretung der Landkreise und kreisfreien Städte in überregionalen Gremien im Bereich der Eingliederungshilfe,