Der Kommunale Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern,
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in der Landeshauptstadt Schwerin, zentrale Stelle der Sozial- und Eingliederungshilfeträger, sucht zum 01.03.2026 unbefristet
eine Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter in Widerspruchsangelegenheiten der Sozial- und Eingliederungshilfe (w/m/d).
Der KSV M-V erlässt den Widerspruchsbescheid im Rahmen seiner Zuständigkeit nach dem AG-SGB IX M-V hinsichtlich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, nach dem AG-SGB XII M-V hinsichtlich der Hilfe zur Pflege, der Blindenhilfe und der Hilfe an Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie nach dem Landesblindengeldgesetz M-V.
Zu Ihren Aufgaben gehören:
die vorrangige Prüfung der Widersprüche auf ihre Zulässigkeit und Begründetheit; hierzu sind
- die Vorgänge auf ihre entscheidungserhebliche Vollständigkeit zu überprüfen und ggf. weitere Unterlagen, wie z.B. Nachweise über Einkommen und Vermögen, amtsärztliche Gutachten anzufordern,
- die Sachverhalte zusammen zu fassen und die Rechtmäßigkeit der Ausgangsbescheide zu prüfen
- die Vorlageberichte mit Entscheidungsvorschlag zu erstellen und mit sozial erfahrenen Personen zu beraten
- die unterschriftsreifen Widerspruchsbescheide zu entwerfen
- die Gewährung von Sozialhilfe für Deutsche im Ausland und
- die Prüfung der Kostenerstattungsansprüche nach § 108 SGB XII
- die Unterstützung bei der Erarbeitung von rechtlichen Hinweisen oder Stellungnahmen des KSV M-V grundsätzlicher Art zu bestimmten Themengebieten der Sozial- und Eingliederungshilfe.
Weitere Aufgabe ist die Beratung und Unterstützung der Träger der Sozial- und Eingliederungshilfe bei Rechtsfragen.
Wir erwarten:
- Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) bzw. eine entsprechende Qualifikation, die durch ein Studium (FH oder Uni), möglichst mit juristischem oder verwaltungsrechtlichem Schwerpunkt, erworben wurde, oder eine vergleichbare Qualifikation.
- umfassende Kenntnisse der einschlägigen sozialhilferechtlichen Vorschriften sind von Vorteil
- möglichst mehrjährige Erfahrung im Bereich der öffentlichen Verwaltung
- Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen und Konfliktfähigkeit
- methodisches, konzeptionelles und selbständiges Arbeiten
Hohe Belastbarkeit, Teamfähigkeit, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, ein ausgezeichneter Ausdruck in Wort und Schrift sowie ein sicherer Umgang mit der gängigen PC-Software (MSOffice) werden vorausgesetzt.
Wir bieten die Möglichkeit, derzeit bis zu 2 Arbeitstage in der Woche im Homeoffice zu arbeiten und stellen dafür mobile Technik zur Verfügung. Wir haben gleitende Arbeitszeiten, bieten kostenfreie Parkmöglichkeiten, nutzen alternative Entgeltanreizsysteme (Leistungsentgelt und steuerfreie Sachbezüge) und sind im Aufbau eines betrieblichen Gesundheitsmanagements. Darüber hinaus bieten wir gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Die Stellen sind mit der Entgeltgruppe 10 TVöD bewertet. Die regelmäßig wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Die Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen senden Sie bitte bis 31.01.2026 vornehmlich per E-Mail an die hier aufgeführten Kontaktdaten.
Informationen nach Art. 13 DSGVO
Der Kommunale Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern verarbeitet bei der Durchführung von Bewerbungsverfahren personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Betroffene Personen haben das Recht, nach Art. 13 DSGVO informiert zu werden. Dem kommen wir im Folgenden nach.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern
Der Verbandsdirektor
Am Grünen Tal 19
19063 Schwerin
Telefon: 0385 / 39 68 99 - 10
Telefax: 0385 / 39 68 99 - 19
E-Mail: info[at]ksv-mv.de
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Die Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter:
Telefon: 0385 / 39 68 99 - 44
E-Mail: Datenschutz[at]ksv-mv.de
3. Zwecke der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsdaten, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Wenn Sie sich beim Kommunalen Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern bewerben möchten, verarbeiten wir folgende Daten von Ihnen:
- Personendaten (Name, Vorname)
- Lichtbild
- Adress- und Kontaktdaten, die von Ihnen in Ihrer Bewerbung gemachten Angaben z. B. zu Ihrem Lebenslauf und den Qualifikationen
Informationen über Schwerbehindertenstatus, soweit von Ihnen angegeben.
4. Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren ergeben sich insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-/Beschäftigten-/Praktikantenverhältnisses ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a), c) und e), Art. 9 Abs. 2 Buchstabe b) und h), Art. 88 Abs. 1 DSGVO sowie § 84 Beamtengesetz für das Land M-V (LBG M-V) und § 10 Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V).
5. Empfänger der personenbezogenen Daten
Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen sowie die Personalvertretung.
6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation
Es findet keine Übermittlung an ein Drittland statt.
7. Speicherdauer
Im Falle einer erfolglosen Bewerbung löschen wir Ihre personenbezogenen Bewerbungsdaten spätestens sechs Monate, nachdem eine Absage an Sie erfolgt ist; Bewerbungsunterlagen werden in diesem Zusammenhang vernichtet. Die Aufbewahrung im Rahmen dieser Speicherfrist ist für den Fall etwaiger Klagen (v. a. etwaige Geltendmachung von Ansprüchen nach dem AGG) aus Rechtsgründen erforderlich.
Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung nehmen wir Ihre personenbezogenen Bewerbungsdaten im erforderlichen Umfang in die Personalakte auf. Über die dann geltenden Regelungen mit Ihren Personaldaten, insbesondere bzgl. der Anlage von Personalakten, werden Sie gesondert informiert.
8. Betroffenenrechte
Hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Bewerbungsdaten durch den Kommunalen Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern richten sich Ihre Rechte vorwiegend nach Art. 15 ff. DSGVO. Einschränkungen, Modifikationen und gegebenenfalls ein Ausschluss dieser Rechte können sich dabei insbesondere aus der Datenschutz-Grundverordnung selbst sowie aus §§ 5 und 6 DSG M-V ergeben.
Grundsätzlich können Sie Auskunft darüber verlangen, ob der Kommunale Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet (Art. 15 DSGVO). Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten sowie auf weitere mit der Verarbeitung zusammenhängende Informationen (Art. 15 DSGVO).
Für den Fall, dass personenbezogene Daten über Sie nicht (mehr) zutreffend oder unvollständig sind, können Sie eine Berichtigung und gegebenenfalls Vervollständigung dieser Daten verlangen (Art. 16 DSGVO).
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO) oder die Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten (Art. 18 DSGVO) verlangen. Das Recht auf Löschung nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO besteht jedoch unter anderem dann nicht, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung hoheitlicher Gewalt erfolgt (Art. 17 Abs. 3 Buchst. b DSGVO).
Wird während des Bewerbungsverfahrens die Löschung der Bewerberdaten begehrt, wird dies grundsätzlich als Rücknahme der Bewerbung gewertet. Dies führt zur Beendigung der Prüfung Ihrer Bewerbung. Die Möglichkeit der erneuten Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt bleibt davon unberührt.
Aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, können Sie der Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten durch den Kommunalen Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO). Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, unterbleibt in der Folge eine weitere Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Kommunalen Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern.
9. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Im Rahmen der Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Absatz 1 DSGVO. Aufsichtsbehörde im Sinne des Art. 77 Absatz 1 DSGVO ist in Mecklenburg-Vorpommern der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Werderstraße 74a, 19055 Schwerin (www.datenschutz-mv.de).
10. Freiwilligkeit bzw. Bereitstellungspflicht
Für die Durchführung eines rechtmäßigen Auswahlverfahrens - und damit insbesondere für die Beurteilung Ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung im Hinblick auf die zu besetzende Stelle (vgl. Art. 33 Abs. 2 GG) - benötigen wir bestimmte personenbezogene Daten über Sie. Sofern Sie diese personenbezogenen Daten nicht bereitstellen, kann dies zur Folge haben, dass wir Sie für die zu besetzende Stelle nicht berücksichtigen können.
(Stand Januar 2019)
Der Kommunale Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern,
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, u.a. zentrale Stelle der Sozial- und Eingliederungshilfeträger, mit Sitz in der Landeshauptstadt Schwerin, sucht unbefristet
per sofort in Vollzeit eine Sachbearbeiterin/ einen Sachbearbeiter im Referat Entgeltwesen (m/w/d)
Das Referat Entgeltwesen ist zuständig für die Vorbereitung, die Verhandlung von Vergütungsvereinbarungen nach den §§ 76 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII, 125 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX sowie von Pflegesatzvereinbarungen nach den §§ 85 ff. SGB XI für den Bereich der Eingliederungshilfen für behinderte Menschen bzw. der Hilfen zur Pflege.
Zu Ihren Aufgaben gehören:
- Die Prüfung der Angebote der Leistungserbringer auf Abschluss von Vereinbarungen hinsichtlich ihrer Vollständigkeit, Plausibilität, Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen und Angemessenheit.
- Die Erstellung einer Kalkulation bzw. eines externen Vergleichs zur Ermittlung eines leistungsgerechten Vergütungsangebotes unter Abstimmung mit den kommunalen Trägern bzw. den Pflegekassen.
- Die Vorbereitung und eigenständige Führung von Verhandlungen.
- Die Prüfung der Jahresabschlüsse, Bilanzen/Anlagespiegel von Leistungserbringern, mit denen Vereinbarungen auf dem Gebiet des Verhandlungsmanagements abzuschließen sind.
- Die Organisation und Durchführung von Verhandlertreffen.
- Die Vertretung in den Schiedsstellen nach §§ 76 SGB XI, 81 SGB XII und 133 SGB IX.
- Die Wahrnehmung beratender Tätigkeiten zur Beantwortung rechtlicher oder organisatorischer An- bzw. Nachfragen aus dem Kreise der Verbandsmitglieder.
Wir erwarten:
- Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) bzw. eine entsprechende Qualifikation, die durch ein Studium (FH oder Uni), möglichst mit juristischem oder betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt, erworben wurde.
- Mindestens 1-jährige Berufserfahrung im Bereich der kaufmännischen und/oder öffentlichen Verwaltung
- hohes Engagement, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungs- und Konfliktfähigkeit
- Methodisches, konzeptionelles und eigenständiges Arbeiten
- Verständnis für marktwirtschaftliche Zusammenhänge
- Selbständiges Arbeiten, hohe Belastbarkeit, Teamfähigkeit, zeitliche Flexibilität, Mobilität und ein hohes Verantwortungsbewusstsein sowie ein sicherer Umgang mit der gängigen PC-Software (insbes. MS-Office) werden vorausgesetzt.
- Wir wünschen uns einschlägige Erfahrungen im Bereich der sozialen Dienstleistungen und Kenntnisse im tariflichen Eingruppierungsrecht sowie in der Nutzung von Datenbanksystemen.
Bewerbungskontakt
Bewerbungsanschrift:
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an:
Frau Kretschmer
Telefon: 0385 / 39 68 99 - 12
Weitere Informationen unter www.ksv-mv.de.
Bei der Übersendung der Unterlagen per E-Mail fassen Sie bitte die Bewerbungsunterlagen in einer Datei im pdf-Format zusammen.